Kalkulation von Gebühren und Beiträgen

Städte und Gemeinden können gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Hierfür gelten die Vorgaben nach § 14 KAG. Über die Höhe des Gebührensatzes entscheidet der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan nach pflichtgemäßem Ermessen. Hieraus folgt, dass eine sachgerechte Entscheidung nur getroffen werden kann, wenn der Gemeinderat Kenntnis über die zugrundliegenden Kosten (in Form einer Gebührenkalkulation) hat und eine erkennbare und nachprüfbare Ermessensentscheidung trifft (VGH Baden-Württemberg, 07.09.1987 – 2 S 998.86; 24.11.1988 – 2 S 1168.88; 31.08.1989 – 2 S 2805.87).

Bei der Kalkulation stellen sich viele Fragen, bspw.:

  • Welche Kosten sind ansatzfähig und welche nicht?
  • Möchte man eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nutzen?
  • Wie werden Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren behandelt?
  • Und nach welchem Maßstab verteilt man die Kosten auf Grund- und Verbrauchsgebühr?

Wir übernehmen die Kalkulation, klären mit Ihnen wichtige Fragen und dokumentieren jeden Schritt so, dass er auch in drei Jahren noch nachvollziehbar ist.

So arbeiten wir

Hier sind wir tätig

Wasserversorgung

Abwasser

Müllentsorgung

Verwaltung

Feuerwehr

Friedhof

Kinderbetreuung

Hallen

KI-gestützte Kalkulation

Unsere Software liest Ihre Daten automatisch aus — Kalkulation und finale Prüfung erfolgen stets von Hand durch unsere Fachleute. So verbinden Sie das Tempo der Automatisierung mit rechtssicherer, nachvollziehbarer Präzision.

Noch Fragen?

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen. Falls Sie Ihre Frage nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne und wir melden uns mit einer Antwort.

Was kostet eine Gebührenkalkulation?
Das hängt von der Sparte, der Größe Ihrer Kommune und vor allem von der Datenlage ab. Die Kalkulation der Wassergebühren für eine Gemeinde mit sauberem Anlagennachweis ist etwas anderes als eine Kalkulation der Abwassergebühren, bei der zuerst zwanzig Jahre Anlagenbuchhaltung nachvollzogen werden müssen. Wir kalkulieren zum Festpreis und nennen ihn, bevor Sie sich entscheiden. Für eine erste Einordnung genügt ein Telefonat.

Wie lange dauert eine Kalkulation?
Bei vollständigen Unterlagen rechnen wir mit sechs Wochen von der Datenaufnahme bis zur beschlussfähigen Vorlage. Der kritische Pfad ist fast nie die Kalkulation, sondern die Beschaffung der Daten. Wenn ein Sitzungstermin feststeht, planen wir rückwärts und sagen Ihnen früh, wo es eng wird.

Welche Unterlagen brauchen Sie von uns?
Sie erhalten zu Beginn eine konkrete Liste. Im Kern sind das der Wirtschaftsplan, die Jahresabschlüsse der letzten Jahre, der Anlagennachweis, einzelne Festsetzungen Ihrerseits und die geltende Satzung. Was darüber hinaus fehlt, klären wir vorab.

Kommen Sie auch in die Gemeinderatssitzung?
Gerne. Erfahrungsgemäß ist es leichter, wenn Fragen zur Kalkulation von dem beantwortet werden, der sie gerechnet hat. Ihre Verwaltung muss dann nicht eine externe Kalkulation erklären.

Arbeiten Sie auch außerhalb von Baden-Württemberg?
Wir konzentrieren uns auf Baden-Württemberg, weil das Kommunalabgabenrecht Landesrecht ist und sich die Kalkulationspraxis von Land zu Land unterscheidet. Deshalb stehen wir vorerst für Anfragen zu Kalkulationen außerhalb Baden-Württembergs nicht zur Verfügung.

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